Wichtiger Hinweis für Schüler von Fachschulen, die bereits gefördert werden und auch im nächsten Schuljahr noch Aufstiegs-BAföG beantragen wollen
Wir erinnern daran, Ihren Folgeantrag zeitnah einzureichen. Somit können Sie vermeiden, dass die Förderung zum kommenden Schuljahr verzögert eintrifft oder der Ferienmonat August nicht gefördert wird, weil Sie die Antragsfrist (Antragseingang bei uns spätestens bis 31.08.) versäumt haben.
Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollte der Folgeantrag bei uns eingehen. Das bedeutet: Endet Ihr Bewillungszeitraum Ende Juli eines Jahres, so reichen Sie bitte den Antrag bis spätestens Ende Mai bei uns ein.